DEUTSCH

Steuerstrafrecht und Nachdeklaration

 

Wir unterstützen Sie bei der Behandlung von Fällen aus dem Bereich des Steuerstrafrechts mit unseren detaillierten Kenntnissen der steuerrechtlichen Bestimmungen. Auslandssachverhalte stellen für uns keine Hürde dar.

Auch begleiten wir Sie im Prozess der strafbefreienden Selbstanzeige und der Nachdeklarierung von Steuereinkünften.

Wir verbinden unter Rückgriff auf unsere Erfahrungen rechtliche und steuerliche Expertise, um für Sie das bestmögliche Resultat zu erreichen.